Im Vertrag zur Europäischen Union heißt es, dass sie auf Werten beruht, zu denen die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören. Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, diese Werte zu fördern.
Sie werden in der EU-Grundrechtecharta, die am 7. Dezember 2000 verkündet wurde, aber seit dem Vertrag von Lissabon denselben rechtlichen Wert wie die Verträge hat, in Erinnerung gerufen und ausführlich erläutert.
Welchen Wert haben diese Werte? Handelt es sich um eine bloße Behauptung? Oder sind sie ein wesentliches Element der Union und wenn ja, wie kann man sich an sie halten, für ihre Einhaltung sorgen, sie fördern, d. h. andere Völker als die europäischen Völker dazu bringen, sich ihnen anzuschließen?
Ist die Europäische Union in einer Welt, die mehr denn je darüber gespalten ist, was das eigentliche Ziel der menschlichen Gesellschaften und die Art ihrer Beziehungen sein soll, in der Lage, ihre eigenen Werte zu verteidigen, und wenn ja, wie?
Dies sind einige der Fragen, die Jean-Claude Bonichot, ehemaliger französischer Richter am EuGH, beleuchten wird.
Jean-Claude Bonichot ist ehemaliger Richter am Gerichtshof der Europäischen Union. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Verwaltungsrecht, Unionsrecht und europäischen Menschenrechtsrecht und lehrte unter anderem an der Universität Metz, der Universität Lüttich (Belgien) und der Universität Paris I (Panthéon-Sorbonne).
Er ist außerdem Mitglied des Exekutivausschusses des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften (IISA).
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